
Förderkonzept für Aktive
Der Tennisclub Rutesheim e.V. unterstützt die aktiven Mannschaften der Damen und Herren bei der Ausübung des Trainingsbetriebs im hier aufgeführten Umfang. Für das Erlangen einer Fördermaßnahm müssen die aufgeführten Kriterien im Zeitraum 01.10. bis 30.09. erfüllt werden und der Förderantrag für Aktive bis zum 30.10. in der Geschäftsstelle des TC Rutesheim e.V. eingereicht werden. Die Grundlage der Fördermaßnahmen ist im Folgenden aufgeführt:
Mannschaftsförderung
Für das Mannschaftstraining im Winter erhalten folgende Mannschaften Hallenplätze im aufgeführten Umfang zur Verfügung gestellt:
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Die 1. Mannschaft der Damen und Herren jeweils 1 Hallenplatz für 1,5 Stunden/Woche
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Die 2. Mannschaft der Damen und Herren jeweils 1 Hallenplatz für 0,5 Stunden/Woche
Individuelle Finanzielle Förderung
Die individuelle Förderung unterteilt sich in drei Stadien, die nach dem Alter bzw. dem Ausbildungsstand unterschieden werden, sowie drei Förderungsstufen, die die Höhe der Förderung festlegen. Für das Erreichen der jeweiligen Stufen sind die vorgegebenen Kriterien zu erfüllen. Bis 18 Jahre wird die Förderung über die Jugend abgedeckt. Erst wenn hier keine Ansprüche mehr gestellt werden können, kann ein Mitglied in die Förderung der Aktiven übergehen. Vereinsmitglieder in Ausbildung (Schüler, Studenten, Azubis oder gleichwertige) können bis einschließlich in dem Jahr, in dem sie das 27. Lebensjahr erreichen, den Status Azubi beantragen. Danach gehen sie in den Status eines Aktiven über.
Kleines Ehrenamt:
Mitarbeitende Tätigkeit in der Organisation eines Events zugunsten des Vereins und/oder seiner Mitglieder (z.B. VM, Kinderferientage, Vereinsfest /-aktivität, Sommerfest, Mannschaftsführer etc.)
Großes Ehrenamt:
Verantwortliche Tätigkeit in der Organisation eines Events zugunsten des Vereins und/oder seiner Mitglieder (z.B. ehrenamtliches Vorstandsamt, Orgateam JugendCup, Patenschaft Jugendzusatztraining, Kondi-Training etc.)
Hierbei geht es nicht um das Erfüllen von Arbeitsstunden oder das Ableisten einer bestimmten Aufgabe, sondern viel mehr um das eigenverantwortliche Vorantreiben von Projekten und das Einbringen der Person in den Verein. Im Zweifelsfall entscheidet der Sportwart.

Aus- & Weiterbildungsförderung
Motivierte Mitglieder, die sich entschließen, im Rahmen des Tennissports eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren und sich in diesem Zug im Verein einbringen, können bei dieser Ausbildung gefördert werden. Der TC Rutesheim und der WLSB möchten damit ein qualitativ hochwertiges Sportangebot sicherstellen. Gefördert werden kann das Erreichen
einer im WLSB anerkannten DOSB-Lizenz:
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Übungsleiter (ab C-Trainer)
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Jugendleiter
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Vereinsmanager
Der Verein kann für aktive Lizenzinhaber eine Förderung vom WLSB beantragen, über die die Ausbildung der Mitglieder rückvergütet werden kann. Übungsleiter 2,50 €/Std. (bis 500 € pro Jahr), Jugendleiter und Vereinsmanager 400 € pro Jahr. Hierfür setzt der WLSB die aktive Mitarbeit der Lizenzinhaber voraus. Motivierten Mitgliedern können so die anfallenden Kosten für die Aus- bzw. Weiterbildung nach erfolgreichem Bestehen der Lizenz über die jährliche Förderung des WLSB rückerstattet werden. Hierfür muss eine Aufstellung der entstandenen Kosten im dafür vorgesehenen Antrag, zusammen mit den Rechnungen der Aus- bzw. Weiterbildung beim Verein eingereicht werden. Auch nach Ausgleich der Aus- bzw. Weiterbildungskosten können die Förderungen für die Lizenzen beim WLSB weiter beantragt werden. Hat ein Lizenzinhaber seine Ausbildungsrückvergütung abgeschlossen oder seine Ausbildung in einem anderen Verein abgeschlossen und ermöglicht durch sein Engagement im Verein weiterhin die Förderung durch den WLSB, so kann dem Lizenzinhaber auf Antrag ein Teil dieser Förderung zukommen.